Ein Mann in Untersuchungshaft hatte bereits im Sommer 2025 versucht, einen Entscheid des Berner Obergerichts zu seiner Haft beim Bundesgericht anzufechten. Das Bundesgericht trat damals, im Juni 2025, auf seine Eingabe nicht ein. Damit war der Fall eigentlich abgeschlossen.
Im April 2026 wandte sich der Mann erneut ans Bundesgericht und verlangte sinngemäss, das Urteil vom Juni 2025 aufzuheben oder zu überdenken. Er warf dem Gericht vor, gewisse Akten des Obergerichts nicht berücksichtigt zu haben. Für eine solche Überprüfung eines rechtskräftigen Bundesgerichtsurteils gibt es im Gesetz enge Voraussetzungen und strikte Fristen: Ein entsprechender Antrag muss in der Regel innert 30 Tagen nach Zustellung des Urteils eingereicht werden.
Das Bundesgericht stellte fest, dass das Urteil vom Juni 2025 dem Mann bereits am 7. Juli 2025 zugestellt worden war. Die 30-tägige Frist lief damit am 8. September 2025 ab. Da der neue Antrag erst am 18. April 2026 – also rund sieben Monate nach Ablauf der Frist – bei der Post aufgegeben wurde, war er offensichtlich verspätet. Das Gericht trat darauf nicht ein. Es hielt zudem fest, dass der Antrag auch inhaltlich nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt hätte: Der Inhaftierte konnte keinen gesetzlich anerkannten Grund für eine Überprüfung des Urteils darlegen, und der Vorwurf, das Gericht habe Akten ignoriert, blieb unbelegt.
Der Inhaftierte muss nun die Verfahrenskosten von 1200 Franken tragen. Das Gericht berücksichtigte dabei seine finanzielle Lage bei der Festsetzung des Betrags.